Umschulung und Jobwechsel in Gütersloh
Jetzt die passende Weiterbildung finden: Umschulung und Jobwechsel. Die Kreisstadt Gütersloh glänzt zu Recht als erfolgreicher Wirtschaftsstandort. In der nordrhein-westfälischen Stadt befinden sich Großkonzerne, als auch kleine und mittelständische, oft familiär geführte, Unternehmen. Sogar im Weltmarkt nicht wegzudenkende Größen wie Bertelsmann und Miele haben ihren Sitz in Gütersloh. Derzeit sind mehr als 5.000 Unternehmen in der Stadt registriert, die jede Menge Arbeitsplätze bieten. Gütersloh weist eine der höchsten Beschäftigungsquoten im Kreis auf. Etwa 25.000 Menschen pendeln täglich nach Gütersloh, um zu arbeiten. Zu den beschäftigungsintensivsten Branchen zählen führend das produzierende Gewerbe, gefolgt vom Dienstleistungssektor und schließlich vom Handel, Verkehr und Gastgewerbe. Die Stadt hat erkannt, dass Weiterbildung der Schlüssel zum beruflichen Erfolg ist. Zahlreiche Bildungsinstitutionen wie Kollegs, Abendgymnasien, Akademien, Sprachschulen und Volkshochschulen bieten verschiedenste Fortbildungen im Bereich Umschulungen an.
Gründe für eine Umschulung
Wer in seinem aktuellen Job nicht glücklich ist, keine Anstellung findet oder aufgrund gesundheitlicher Probleme ausfällt, hat mit einer Umschulung die Möglichkeit auf einen Neustart.
In einer Umschulung erlernt der Teilnehmer einen neuen Beruf, der sich von der zuvor gemachten Ausbildung unterscheidet, jedoch oftmals auf die bereits bestehenden Kenntnisse und Fertigkeiten aufbaut. Daher sind Verkürzungen bei einer Umschulung auch die Regel.
Voraussetzungen für eine Umschulung
Die meisten Teilnehmer können die Kosten für die Umschulung nicht selbst tragen und sind daher auf eine staatliche Förderung angewiesen. Tatsächlich können die Gebühren der Ausbildung sowie die Kosten für den Lebensunterhalt unter bestimmten Voraussetzungen von der Arbeitsagentur übernommen werden.
Mögliche Gründe für eine Übernahme der Umschulungskosten durch die Arbeitsagentur:
- Man kann nachweisen, dass der erlernte Beruf auf gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann.
- Möglicherweise ist der erlernte Beruf auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr zukunftsfähig und es droht Arbeitslosigkeit. Dies kann beispielsweise aufgrund von technischen Errungenschaften oder wirtschaftlichen Entwicklungen der Fall sein.
- Die aktuelle Arbeitsmarktsituation bietet kaum Hoffnung auf eine Anstellung. Eventuell ist der Markt in der jeweiligen Branche überlaufen oder der Arbeitssuchende ist aufgrund einer längeren Job-Abwesenheit nicht mehr wettbewerbsfähig und hat daher kaum Chance auf eine Anstellung.
Neben diesen Gründen für eine Umschulung sollte der Interessent außerdem mindestens 18 Jahre alt sein. Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Kostenübernahme sind positive Jobaussichten im neu zu erlernenden Beruf. Auf die Auswahl der Umschulung sollte daher sehr viel Wert gelegt werden. Nur wenn die Nachfrage im gewählten Beruf gut ist, hat der Antrag auf Kostenübernahme durch die Agentur für Arbeit eine Chance auf Erfolg.
Arten von Umschulungen
Umschulungen können berufsbegleitend oder Vollzeit absolviert werden. Da eine Umschulung meist aus einer bestehenden Arbeitslosigkeit heraus unternommen wird, findet sie in der Regel Vollzeit statt.
Unterschieden wird zwischen:
- Betriebliche/Duale Umschulung
- Schulische Umschulung
- Überbetriebliche Umschulung
Während die erste Umschulungsart ähnlich wie eine Berufsausbildung abläuft und der Umschüler eine Ausbildungsvergütung erhält, werden bei der schulischen Umschulung Lehrgangskosten fällig.
Unterstützung durch die Arbeitsagentur
Die Leistungen der Arbeitsagentur sind bei einer Umschulung in verschiedenen Bereichen angesiedelt:
- Fahrtkosten: Falls die Bildungseinrichtung in der Nähe des Wohnortes sein sollte, übernimmt die Arbeitsagentur in der Regel die Kosten für die tägliche Anfahrt.
- Unterkunft: Zum Umschulungsort zu pendeln kann aufgrund von großer Entfernung unzumutbar sein. In diesem Fall erhält der Umschüler einen monatlichen Betrag für Unterkunft und Verpflegung.
- Lebensunterhalt: Da Umschulungen in den meisten Fällen ganztägig sind, wird während der Maßnahme zum Teil Arbeitslosengeld gewährt.
- Kinderbetreuung: Zum Zweck der Kinderbetreuung erhält man unter Umständen einen Zuschuss, damit man sich ganz auf den Unterricht konzentrieren kann.
Beantragen einer Förderung
Wenn man sich für eine Umschulung und damit zusammenhängend für eine Kostenübernahme durch den Staat interessiert, sollte man einen Termin mit der örtlichen Arbeitsagentur vereinbaren und sich persönlich beraten lassen.
Bei der Antragstellung selbst ist zu beachten, dass der jeweilige Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit einen gewissen Entscheidungsspielraum hat. Daher sollte man sich möglichst gut auf dieses Gespräch vorbereiten und schlüssige Argumente für eine Umschulung vorweisen können. Als neue Wunschtätigkeit bzw. als Umschulung kommt außerdem nur ein Beruf in Frage, der auf dem Arbeitsmarkt eine hohe Nachfrage genießt. Im Vorfeld des Antrages ein Praktikum in der jeweiligen Branche zu absolvieren, kann nützlich sein, um seine Eignung für den Beruf auszutesten bzw. um Motivation und Engagement zu zeigen.
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